ATEX-Leuchten — Zonen, Kategorien & Zertifizierungen
Ein praxisorientierter Leitfaden zur ATEX-Richtlinie 2014/34/EU — Zoneneinteilung, Gerätegruppen, Zertifizierungsanforderungen und Kennzeichnung für explosionsgefährdete Bereiche.
Konfigurator öffnenATEX: Eine kurze Einführung
- ATEX (aus dem Französischen ATmosphères EXplosibles) umfasst zwei EU-Richtlinien: die Betriebsrichtlinie 1999/92/EG (ATEX 137) für Arbeitgeber/Anlagenbetreiber und die Produktrichtlinie 2014/34/EU (ATEX 114) für Hersteller/Geräte.
- Hersteller müssen sicherstellen, dass Geräte und Schutzsysteme der Produktrichtlinie entsprechen und die erforderlichen Konformitätsdokumente/-kennzeichnungen tragen.
- Arbeitgeber müssen die nationalen Gesetze zur Umsetzung der Betriebsrichtlinie einhalten: Explosionsrisiken bewerten, gefährliche Bereiche klassifizieren und ein Explosionsschutzdokument erstellen.
- Zonenberechnungen und Klassifizierung müssen den technischen Normen folgen (z. B. EN/IEC 60079-10-1 für Gase/Dämpfe; EN/IEC 60079-10-2 für brennbare Stäube).
- Zonen und Gerätekategorien bestimmen den erforderlichen Schutz; Unternehmen müssen geeignete technische/organisatorische Maßnahmen ergreifen, angemessene Schulungen anbieten und Inspektionen/Wartungen dokumentieren.
Die ATEX-Richtlinien zum Explosionsschutz basieren auf zwei Hauptrichtlinien – der ATEX-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG („ATEX 137“) und der ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU („ATEX 114“). Diese beiden Richtlinien richten sich an Hersteller, Betreiber und Nutzer von Geräten oder Schutzsystemen, die in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden. Die detaillierten technischen Bewertungen und Zonenberechnungen müssen in Übereinstimmung mit den relevanten technischen Normen durchgeführt werden (z. B. EN/IEC 60079-10-1 für Gase und EN/IEC 60079-10-2 für brennbare Stäube).
UEBEX erfüllt diese Anforderungen mit ATEX-zertifizierten Produktfamilien wie LUMEX SW, LUMEX OR und LUMEX HB, die für verschiedene Zonen und Anwendungen konzipiert sind.
Die ATEX-Produktrichtlinie schreibt vor, dass Geräte, Komponenten und Schutzsysteme, die für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind, nur dann verkauft oder in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie den spezifischen Anforderungen dieser Richtlinie entsprechen. Dies soll sicherstellen, dass sie unter normalen Betriebsbedingungen keine Explosionen verursachen.
„Geräte“ umfassen Maschinen, Betriebsmittel, stationäre oder mobile Vorrichtungen, Steuerungs- und Instrumentierungsteile sowie Warn- und Vorbeugungssysteme. „Komponenten“ sind Teile, die für den sicheren Betrieb von Geräten und Schutzsystemen erforderlich sind, aber keine eigenständige Funktion erfüllen.
Die europäische ATEX-Betriebsrichtlinie richtet sich primär an Arbeitgeber und Anlagenbetreiber. Sie definiert Mindestanforderungen zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit von Arbeitnehmern, die durch die Arbeit in explosionsgefährdeten Bereichen gefährdet sein können.
| Produktrichtlinie 2014/34/EU | Betriebsrichtlinie 1999/92/EG |
|---|---|
| Anforderungen an Hersteller von Produkten | Anforderungen an Arbeitgeber und Anlagenbetreiber |
| Einteilung in ATEX-Kategorien | Einteilung in ATEX-Zonen |
| Risiken und Zündquellen von Geräten werden analysiert | Gefahrenbereiche in Betriebsstätten werden analysiert |
| Konformitätserklärung | Explosionsschutzdokument |
Es gibt einen ATEX-Leitfaden (ATEX Guidelines) für die Richtlinie 2014/34/EU, der als Orientierungshilfe für alle Parteien dient, die mit Geräten und Schutzsystemen in explosionsgefährdeten Bereichen zu tun haben. Es handelt sich jedoch nicht um ein rechtlich bindendes Dokument.
Die ATEX-Richtlinien setzen den EU-Rahmen; spezifische Sanktionen und Durchsetzungsmechanismen werden in der jeweiligen nationalen Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten festgelegt.
- Gewährleistung der Sicherheit in explosionsgefährdeten Umgebungen
- Harmonisierung der Produktsicherheit für Geräte in explosionsfähigen Atmosphären
- Erleichterung des freien Warenverkehrs konformer Güter innerhalb der EU
- Schutz der Arbeitnehmer durch Zuweisung von Arbeitgeberpflichten und Risikomanagementaufgaben
Explosionsgefährdete Bereiche (Ex-Bereiche) sind Orte, an denen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann. Eine explosionsfähige Atmosphäre ist definiert als ein Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder brennbaren Stäuben. Sie gilt erst dann als gefährlich, wenn ihre Konzentration und Dauer ausreichen, um ein echtes Risiko für Zündung und Explosion darzustellen.
Das ATEX-Rahmenwerk schreibt vor, dass gefährliche Bereiche entsprechend dem Explosionsrisiko klassifiziert werden müssen. Bereiche werden Ex-Schutzzonen zugeordnet: Gas-Zonen 0, 1, 2 und Staub-Zonen 20, 21, 22. (Hinweis: Gerätekategorien sind eine separate Klassifizierung für Geräte.)
Die ATEX-Richtlinie sieht vor, dass diese Bereiche je nach Explosionsgefahr in verschiedene Kategorien eingeteilt werden. Diese Kategorien unterteilen sich in drei ATEX-Zonen oder Ex-Schutzzonen. Es werden zwei Hauptarten von Zonen unterschieden: Gas-Ex-Zonen (0, 1, 2) und Staub-Ex-Zonen (20, 21, 22).
| Explosionsfähige Atmosphäre | Brennbare Gase | Brennbare Stäube |
|---|---|---|
| (typischerweise) Ständig, langzeitig oder häufig vorhanden (über 1000 Std. pro Jahr) | Zone 0 | Zone 20 |
| (typischerweise) Gelegentlich vorhanden (über 10 und unter 1000 Std. pro Jahr) | Zone 1 | Zone 21 |
| (typischerweise) Nur kurzzeitig vorhanden (unter 10 Std. pro Jahr) | Zone 2 | Zone 22 |
Geräte der Kategorie 1 bieten das höchste Sicherheitsmaß und können in allen Zonen eingesetzt werden, einschließlich der höchst explosionsgefährdeten Zonen 0 und 20.
| Gerätekategorie | Einsatz in |
|---|---|
| 1 | Zonen 0, 1, 2, 20, 21 oder 22 |
| 2 | Zonen 1, 2, 21 oder 22 |
| 3 | Zonen 2 oder 22 |
Die Klassifizierung von Ex-Bereichen erfordert eine gründliche Bewertung vor Ort durch qualifiziertes Personal, um Gefahren zu identifizieren, Zonengrenzen festzulegen und geeignete Schutzmaßnahmen auszuwählen. Bewertungen sollten die Häufigkeit, Dauer und Wahrscheinlichkeit explosionsfähiger Atmosphären sowie das Vorhandensein von Zündquellen berücksichtigen.
Gemäß der ATEX-Richtlinie muss jedes Gerät, Schutzsystem und jede Anlage, die in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet wird, mindestens folgende Informationen enthalten:
Praktische Beispiele aus unserem Portfolio finden Sie bei LUMEX OR, LUMEX OC und LUMEX EM, die verschiedene Kennzeichnungsvarianten für Gas- und Staubzonen abdecken.
- Name, eingetragener Handelsname oder eingetragene Marke und Anschrift des Herstellers
- CE-Kennzeichnung und Nummer der beteiligten benannten Stelle
- Bezeichnung der Serie und des Typs
- Falls zutreffend, die Chargen- oder Seriennummer
- Das Baujahr
- Das Explosionsschutzkennzeichen, gefolgt von der Kennzeichnung, die die Gerätegruppe und Kategorie angibt
Die ATEX-Richtlinie unterteilt Produkte je nach Einsatzbereich in zwei Gerätegruppen:
| Gerätegruppe | Für den Einsatz in |
|---|---|
| I | Bergwerken (unter und über Tage) |
| II | Allen anderen explosionsgefährdeten Bereichen (Nicht-Bergbau) |
| Gerätekategorie | Vermeidung wirksamer Zündquellen | Sicherheitsmaß | Einsetzbar in Zonen | Vorhandensein explosionsfähiger Atmosphären |
|---|---|---|---|---|
| 3 | Im Normalbetrieb | normal | 2, 22 | selten und kurzzeitig |
| 2 | Auch bei erwarteten Störungen | hoch | 1, 2, 21, 22 | gelegentlich |
| 1 | Auch bei seltenen Störungen | sehr hoch | 0, 1, 2, 20, 21, 22 | langzeitig, ständig oder häufig |
Je nach Zündfähigkeit und Explosionsübertragung werden Gase in Explosionsgruppen eingeteilt. Die Gefährlichkeit der Gase nimmt von Gruppe IIA bis IIC zu.
| Explosionsgruppe (Gas) | Beispielgas |
|---|---|
| IIA | Propan |
| IIB | Ethylen |
| IIC | Wasserstoff |
Die Temperaturklassen T1–T6 und ihre maximalen Oberflächentemperaturen sind in den IEC/EN-Normen definiert, primär IEC 60079-0; das ATEX-Rahmenwerk verweist für Temperaturklassenanforderungen auf diese Normen.
| Temperaturklasse | Zulässige max. Oberflächentemperatur | Zündtemperaturbereich von Gas-Luft-Gemischen |
|---|---|---|
| T1 | 450 °C | >450 °C |
| T2 | 300 °C | 300-450 °C |
| T3 | 200 °C | 200-300 °C |
| T4 | 135 °C | 135-200 °C |
| T5 | 100 °C | 100-135 °C |
| T6 | 85 °C | 85-100 °C |
Die Zündschutzart klassifiziert verschiedene technische Maßnahmen, die sicherstellen, dass am Gerät oder während seines Betriebs keine Zündquellen auftreten:
- Druckfeste Kapselung (Ex d): Druckfeste Kapselung, die eine Explosion einschließt und deren Ausbreitung verhindert (Gas, EN/IEC 60079-1)
- Erhöhte Sicherheit (Ex e): Erhöhte Sicherheit zur Vermeidung von Lichtbögen, Funken und heißen Oberflächen im Normalbetrieb (Gas, EN/IEC 60079-7)
- Eigensicherheit (Ex i): Eigensicherheit: energiegrenzte Stromkreise, die eine explosionsfähige Atmosphäre nicht entzünden können (Gas, EN/IEC 60079-11)
- Überdruckkapselung (Ex p): Überdruckkapselung (positiver Druck), um die explosionsfähige Atmosphäre aus dem Gehäuse fernzuhalten (Gas, EN/IEC 60079-2)
- Ölkapselung (Ex o): Öleintauchung von aktiven Teilen, um Funken/heiße Oberflächen vom Kontakt mit der Atmosphäre abzuhalten (Gas, EN/IEC 60079-6)
- Vergusskapselung (Ex m): Einbettung von Komponenten in eine Vergussmasse zur Isolierung von Zündquellen (Gas, EN/IEC 60079-18)
- Sandkapselung (Ex q): Füllung des Gehäuses mit nicht brennbarem Pulver zur Vermeidung von Zündung (Gas, EN/IEC 60079-5)
- Zündschutzart für Zone 2 (Ex n): Maßnahmen zur Einschränkung von Funken / funkenfreie Maßnahmen für Geräte der Zone 2 (Gas, EN/IEC 60079-15)
- Maßnahmen für Staubatmosphären (Ex t): Maßnahmen für Staubatmosphären (Kontrolle der Oberflächentemperatur, Gehäuseschutz) (Staub, EN/IEC 60079-31)
- Besondere Zündschutzart (Ex s): Spezielle/nicht standardisierte Schutzkonzepte, die eine spezifische Bewertung erfordern (Gas oder Staub)
ATEX (Richtlinie 2014/34/EU) definiert Anforderungen an Geräte und Schutzsysteme, die für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind. Jedes Produkt, das in solchen Atmosphären als Zündquelle wirken kann, muss bewertet und als konform erklärt werden, bevor es auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird.
- Elektrische Geräte: Schalter, Leuchten, Motoren, Sensoren, Steuergeräte
- Mechanische Geräte: Pumpen, Ventile, Werkzeuge, Gehäuse, Behälter
- Mobile Geräte: Handheld-Computer, Tablets für den Einsatz in gefährlichen Bereichen
- Mess- und Regelgeräte: Sensoren, Controller, Regler
- Risikobewertung: Identifizierung potenzieller Zündmechanismen und Definition des Schutzkonzepts
- Klassifizierung: Zuordnung des Produkts zu einer Gerätekategorie (1, 2, 3) und der vorgesehenen Zone (Gas: 0/1/2; Staub: 20/21/22)
- Normen und Design: Anwendung der relevanten harmonisierten Normen (z. B. EN/IEC 60079-Reihe) oder gleichwertiger technischer Lösungen
- Konformitätsbewertungsverfahren: Durchführung des entsprechenden Verfahrens (interne Fertigungskontrolle oder Einbeziehung einer benannten Stelle)
- Technische Dokumentation: Erstellung von Konstruktionszeichnungen, Risikobewertung, Prüfberichten, Stücklisten und Benutzer-/Wartungsanleitungen
- Kennzeichnung und Erklärung: Nach erfolgreicher Bewertung Ausstellung der EU-Konformitätserklärung und Anbringung der CE-/Ex-Kennzeichnung
Für Gerätekategorien, die eine externe Bewertung erfordern, führt eine benannte/akkreditierte Stelle eine Baumusterprüfung, Tests und/oder eine Bewertung des Qualitätssicherungssystems durch und stellt das Zertifikat aus. Die benannte Stelle unterstützt den Hersteller bei Bedarf auch bei Tests und Formalitäten.
Die ATEX-Konformität wird am Ende des anwendbaren Konformitätsbewertungsverfahrens bestätigt. Wo erforderlich, stellt eine benannte Stelle eine Baumusterprüfbescheinigung aus; der Hersteller stellt die EU-Konformitätserklärung aus und bringt die CE-Kennzeichnung sowie gegebenenfalls die Ex-Kennzeichnung mit den relevanten Schutzcodes und der Nummer der benannten Stelle an. Die Einhaltung von ATEX ermöglicht das Inverkehrbringen des Produkts auf dem EU-Markt.
Unternehmen, die in explosionsgefährdeten Bereichen tätig sind, müssen die Anforderungen der ATEX-Richtlinien sowie alle geltenden nationalen und lokalen Vorschriften erfüllen und dabei eine ordnungsgemäße Risikobewertung, Zonenklassifizierung und die Verwendung konformer Geräte und Verfahren sicherstellen.
- Einbeziehung des Personals: Aktive Beteiligung der Mitarbeiter bei der Umsetzung von Explosionsschutzmaßnahmen
- Gezielte Schulungen: Regelmäßige Schulungen zu ATEX-Risiken, Zonenklassifizierung, Ex-Kennzeichnungen und sicheren Arbeitsabläufen
- Klare Kommunikation: Verständliche und zugängliche Kommunikation von Sicherheitsanweisungen und Betriebsbeschränkungen
- Regelmäßige Überprüfung: Regelmäßige Inspektionen, Audits und Kompetenzprüfungen zur Sicherstellung der laufenden ATEX-Konformität
Bei der Auswahl von Geräten für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen müssen Sicherheitsfachkräfte sicherstellen, dass diese alle ATEX-Anforderungen erfüllen und für den spezifischen klassifizierten Bereich geeignet sind.
- Explosionsschutzkennzeichnung: Überprüfen Sie, ob das Gerät die korrekte und vollständige Ex-Kennzeichnung trägt
- Gerätegruppe: Stellen Sie sicher, dass das Gerät zur entsprechenden Gruppe gehört, typischerweise Gruppe II für Gas- und Staubanwendungen
- Gerätekategorie: Bestätigen Sie, dass die Kategorie (1, 2 oder 3) für die vorgesehene ATEX-Zone geeignet ist
- Maximale Oberflächentemperatur: Prüfen Sie, ob die Temperaturklasse oder die maximale Oberflächentemperatur mit den vorhandenen Substanzen kompatibel ist
- Besondere Bedingungen: Beachten Sie jegliche „X“-Kennzeichnung oder vom Hersteller angegebene besondere Nutzungsbedingungen
Diese Maßnahmen erhöhen das Bewusstsein des Personals für ATEX-Verpflichtungen und helfen sicherzustellen, dass die Betriebspraktiken in explosionsgefährdeten Bereichen konform bleiben.
Die ATEX-Richtlinien bilden den Rahmen für die Konformität und den sicheren Einsatz von Geräten und Schutzsystemen in gefährlichen Bereichen. Regelmäßige Mitarbeiterschulungen und korrekte Gerätekennzeichnung sind essenziell, zusammen mit der Einhaltung aller zusätzlichen nationalen oder lokalen Vorschriften für explosionsgefährdete Bereiche.
Bei UEBEX bieten wir professionelle LED-Beleuchtungslösungen an, die speziell für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen entwickelt und ATEX-zertifiziert sind. Unsere Produkte erfüllen höchste Sicherheitsstandards und sind für verschiedene ATEX-Zonen geeignet.
Unsere ATEX-Produktfamilien
| Produktfamilie | Beschreibung |
|---|---|
| LUMEX N7 | Kompaktleuchte mit Dual-Zertifizierung (Gruppe I & II) |
| LUMEX SW | Ultra-Heavy-Duty Bergbauleuchte für Sprengbetrieb |
| LUMEX OR | Heavy-Duty Bergbauleuchte |
| LUMEX OC | Heavy-Duty Bergbauleuchte für Inline-Installation |
| LUMEX HB | High-Bay- und Flutlichtlösungen für Hallen und Außenbereiche |
| LUMEX ML | Vielseitige Innenraumleuchte |
| LUMEX EM | Heavy-Duty IP66-Leuchte für aggressive Industrieatmosphären |
| LUMEX LG | Elegante Aluminiumleuchte |
| LUMEX LB | Heavy-Duty Laterne für die petrochemische Industrie |
| LUMEX LS | Notzeichenleuchte |
Kennzeichnungsbeispiel: LUMEX ML (Version für Zonen 2/21)
Beispiel für die Aufschlüsselung einer LUMEX-Leuchte:
ATEX-Kennzeichnung gemäß EN/IEC 60079-0.
Zulässige Gefahrenzonen Gas: 2 / Staub: 21-22
Explosionsgruppe Gas: IIC, IIB, IIA / Staub: IIIC, IIIB, IIIA
Aufschlüsselung der ATEX-Codes
- II Gerätegruppe II (Ex-klassifizierte Umgebungen, kein Bergbau).
- 3G Kategorie 3 für Gasatmosphären (Geeignet für Zone 2).
- Ex Kennzeichnung für explosionsgeschützte Betriebsmittel (Konformität mit EN/IEC 60079 Normen).
- ec Zündschutzart "Erhöhte Sicherheit" (Definiert in EN/IEC 60079-7, vorgesehen für Zone 2 Anwendungen).
- IIC Gasgruppe mit den höchsten Anforderungen (Umfasst hochexplosive Gase wie Wasserstoff und Acetylen).
- T5 Temperaturklasse. T5 steht für max. Oberflächentemperatur 100°C.
- Gc Geräteschutzniveau (EPL) für Gas Level Gc, geeignet für Zone 2.
Alle unsere ATEX-zertifizierten Beleuchtungslösungen werden mit vollständiger Dokumentation und Konformitätserklärung geliefert. Unsere Experten beraten Sie gerne bei der Auswahl der richtigen Leuchten für Ihre spezifischen ATEX-Anforderungen.
Die korrekte Anwendung der ATEX-Richtlinien ist unerlässlich für:
- Die Gewährleistung der Sicherheit von Mitarbeitern in explosionsgefährdeten Bereichen
- Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Vermeidung von Sanktionen
- Den Schutz von Anlagen und Ausrüstung
- Die Gewährleistung eines zuverlässigen Betriebs
- Die Ermöglichung des europaweiten Marktzugangs für Produkte
Die korrekte Anwendung der ATEX-Richtlinien ist unerlässlich, reicht aber allein nicht aus; sie muss immer durch die geltenden nationalen Arbeitsschutzvorschriften ergänzt werden.
Nachfolgend finden Sie häufig gestellte Fragen zu den ATEX-Richtlinien und der Kennzeichnung von Geräten in explosionsgefährdeten Umgebungen.
- ATEX-Produktrichtlinie (2014/34/EU): Diese Richtlinie richtet sich an Hersteller. Sie definiert die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen. Sie deckt Design, Prüfung, Zertifizierung und Kennzeichnung von ATEX-konformen Produkten ab.
- ATEX-Betriebsrichtlinie (1999/92/EG): Diese Richtlinie richtet sich an Arbeitgeber und Anlagenbetreiber. Sie legt Mindestvorschriften für die Sicherheit an Arbeitsplätzen fest, an denen explosionsfähige Atmosphären auftreten können. Sie umfasst die Risikobewertung, die Zoneneinteilung gefährdeter Bereiche und organisatorische/technische Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer.
- Persönliche Schutzausrüstung, die unter die Verordnung (EU) 2016/425 fällt
- Produkte für den häuslichen oder nicht-kommerziellen Gebrauch, wo keine explosionsfähigen Atmosphären erwartet werden
- Medizinprodukte zur Verwendung in medizinischen Bereichen
- Geräte, Schutzsysteme und Komponenten, die explosive Stoffe oder instabile chemische Substanzen enthalten (z. B. Pyrotechnik)
- Bergbau (insbesondere Kohlebergwerke mit Grubengas oder Kohlenstaub)
- Chemie- und Petrochemieanlagen
- Öl- und Gasanlagen (Raffinerien, Biogasanlagen)
- Lebensmittel und Landwirtschaft (Getreide, Zucker, Mehl, Futtermittel)
- Holzverarbeitung und Möbelproduktion
- Metallverarbeitung und Pulverhandhabung
- Pharmazeutische Produktion
- Lackierereien, Beschichtungsanlagen und Druckereien
- Abfallbehandlungs- und Recyclinganlagen
- Zone 0 / Zone 20: Eine explosionsfähige Atmosphäre ist ständig oder langzeitig vorhanden.
- Zone 1 / Zone 21: Eine explosionsfähige Atmosphäre tritt wahrscheinlich gelegentlich auf.
- Zone 2 / Zone 22: Eine explosionsfähige Atmosphäre wird im Normalbetrieb nicht oder nur kurzzeitig erwartet.
- Rechtlicher Status: ATEX ist in der EU verpflichtend; IECEx ist freiwillig, aber weltweit anerkannt.
- Zertifizierung: ATEX erlaubt für einige Kategorien eine Eigenerklärung; IECEx erfordert immer eine Zertifizierung durch Dritte.
- Dokumentation: ATEX erfordert CE-Kennzeichnung und eine EU-Konformitätserklärung; IECEx stellt ein Konformitätszertifikat (CoC) aus.